Wissenswertes/4 - Feuchteschäden in Wohnungen, wer ist schuld?

Was zunächst wie ein kühler Sommer aussah, wurde ab Mitte Januar doch noch bitter kalt.
Rund vier Wochen Dauerfrost haben in zahlreichen Wohnungen zu unerwünschten Nebeneffekten
geführt: An unterkühlten Tapeten entstand Kondenswasser, so dass die Sporen von
Schimmelpilzen, die praktisch überall gegenwärtig sind, keimen konnten. Schimmelpilz-kulturen
sind in Wohnungen natürlich unerwünscht, weil sie den oft falschen Eindruck einer ungepflegten
Wohnung erzeugen. Sie können unangenehme Allergien bei den Atmungsorganen
auslösen und sie führen fast unweigerlich zur Frage nach der Ursache bzw. nach dem Verschulden.
Damit beginnt für manchen Betroffenen eine Geschichte mit ungewissem Ausgang.
Nicht selten landet der Streit um die Schuld für verschimmelte Wände vor Gericht. Dazu muss,
aus der Erfahrung der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), jedoch
festgestellt werden, dass bei keinen anderen Streitfällen im Bereich der Bauschäden das
Prozessrisiko ähnlich gross ist, wie bei den hier diskutierten Feuchteschäden.

In einem konkreten Fall fand der betroffene Mieter rasch einmal einen Experten, der ihm bestätigte,
dass das Haus, in welchem er wohne, schlecht gebaut sei und typische Wärmebrücken
aufweise, welche die Ursache der Misere seien. Der Hauseigentümer fand ebenso rasch
einen Experten, der die Schuld eindeutig dem Mieter zuschob. Als Fachmann sei für ihn klar,
dass die Wohnung zu wenig gelüftet würde, der Zustand der Holzfenster spreche da eine ganz
eindeutige Sprache. Auch gäbe es viel zu viele Pflanzen in der Wohnung. Die Ursache der
Schimmelpilzkulturen seien ganz anderer Art, fand schliesslich der Experte des Gerichtes; die
Lüftung des fensterlosen Badezimmers habe einen Defekt erlitten, so dass zeitweise feuchte
Luft in die Wohnung statt in den Lüftungskamin transportiert wurde. Leider ist bei Feuchteschäden
die Abklärung der Schuldfrage schwierig. Man sieht es den Schimmelpilzen in der
Regel nicht an, ob sie wegen baulichen Mängeln oder wegen einem falschen Bewohnerverhalten
entstanden sind, oder ob beide Faktoren zusammenwirkten. Die Sache ist vor allem
auch deshalb kompliziert, weil Schimmelpilze immer zuerst an den kühlsten Wandflächen auftreten.
Man bezeichnet diese Schwachstellen auch als Wärmebrücken

Weil also Schimmelpilze in vielen Fällen eine Wärmebrücke sichtbar machen, ist das schnelle
Urteil, die Schuld liege bei baulichen Mängeln, naheliegend. Hier ist jedoch Vorsicht angezeigt!
Jedes Gebäude hat gut und weniger gut wärmegedämmte Stellen. Nicht jede wärmetechnische
Schwachstelle ist eine ungenügende Wärmebrücke im Sinne der Regeln der Baukunde,
beispielsweise gemäss der SIA-Norm 180 „Wärmeschutz im Hochbau". Es bedarf eines erheblichen
messtechnischen Aufwandes, um abzuklären, ob Schimmelpilze an unzulässigen
oder an tolerierbaren Wärmebrücken entstanden sind. Erst aufgrund solcher Messungen kann
dann objektiv festgestellt werden, ob die Schuld beispielsweise beim Gebäude oder beim Bewohner
liegt. Die Messungen müssen in den Wintermonaten erfolgen. Oft sind es nur wenige
Wochen in den Monaten Dezember, Januar und Februar, in denen das Aussenklima für die
Messungen genügend kalt ist.

Die Auswertung mit Hilfe von Messungen gestattet eine Beurteilung darüber, ob die Schimmelpilze
auf unzulässigen Wärmebrücken entstanden sind oder nicht. Gleichzeitig wird während
mindestens einer Woche mit geeichten Thermohydrographen das Lüftungsverhalten der
Bewohner ermittelt. Die Auswertung dieser Messung gestattet eine Beurteilung, ob die Bewohner
genügend lüften. Im Endergebnis kann beurteilt werden, ob der untersuchte Feuchtschaden
durch die Bewohner, durch die Baukonstruktion oder durch beide Faktoren gemeinsam
verursacht wurde. Der Nachteil dieses Vorgehens liegt darin, dass die Messungen mehrere
tausend Franken kosten und oft teurer sind als der ganze Feuchteschaden. Aus diesem
Grunde werden nachstehend Erfahrungen der EMPA wiedergegeben, die sich auf die messtechnische
Untersuchung von Feuchteschäden während der vergangenen 10 Jahre abstützen.
Für die folgenden typischen Feuchteschäden wird festgehalten, ob die Schuld normalerweise
eher beim Bewohner oder beim Gebäude liegt. Diese messtechnisch abgestützten Erfahrungswerte
dürften in der Praxis bei gewissen Fällen den Parteien eine Beurteilung auf der
Basis der mutmasslichen Wahrscheinlichkeit ermöglichen. Wenn man es aber im konkreten
Fall „ganz sicher" wissen will, sind Untersuchungen und Messungen am Bau weiterhin unabdingbar.

Nachfolgend fünf typische Mängel, bei denen eher ein Verschulden der Bewohner vorliegt:

Schadentyp Nr. 1: Möbel an Aussenwänden

Durch die Aussenwände von Wohnungen fliesst im Winter Wärme von innen nach aussen.
Die Heizung erwärmt die Raumluft in der Wohnung und die Raumluft erwärmt die innere
Wandoberfläche,
von wo aus die Wärme durch die Wand in die kalte Winterluft fliesst. Wenn vor die
Aussenwand ein Möbel gestellt wird, muss sich die Wärme zuerst durch das Möbel hindurchbewegen,
bevor sie die Wandoberfläche erwärmen kann. Das Möbel leistet der Wärme
dabei einen Widerstand, der bewirkt, dass weniger Wärme an die Wandoberfläche gelangt.
Die Wandoberfläche ist deshalb hinter dem Möbel kälter. Nach den Erfahrungswerten kann
die Abkühlung 2–6 °C ausmachen. Dadurch kann sich hinter einem Möbel Kondenswasser
niederschlagen und zu Feuchteschäden an der Wand und am Möbel selbst führen.

Grundsätzlich ist das Risiko für Feuchteschäden hinter Möbeln bei Altbauten erheblich. Typische
Altbauten haben eine Wärmedämmung mit einem U-Wert von ca. 1,0 W/m2 K. Bei Neubauten
mit einem durchschnittlichen U-Wert von ca. 0,3 W/m2 K ist das Risiko geringer, vor
allem, wenn der erste Winter schadenfrei überstanden ist. Im ersten Winter besteht, bedingt
durch die normalerweise noch vorhandene Baufeuchtigkeit, auch bei Neubauten erhöhtes Risiko.
Besondere Vorsicht ist in Parterrewohnungen geboten, weil dort die Aussenwände durch
die Wärmeabgabe an die betonierten, kühlen Kellerwände ohnehin oft etwas unterkühlt sind.
Kuschelige Polstermöbel halten die Wärme besonders gut von der Aussenwand
ab und sind deshalb gefährlich. Langzeitmessungen ergaben, dass hinter der Polstergruppe
die Wand bei einer Innentemperatur von +20 °C und einer Aussentemperatur
von 0 °C um 5,5 °C kälter war als neben der Polstergruppe.
Zusammenfassend zeigen die Erfahrungswerte zum Problem Feuchteschäden hinter Möbeln
in ca. 50 % der Fälle lag die Ursache in einem mangelhaften Bewohnerverhalten

(vorwiegend ungenügendes Lüften). In ca. 30 % der Fälle fielen bauliche Mängel
und mangelhaftes Bewohnerverhalten zusammen. In ca. 20 % der Fälle lag die Ursache in
baulichen Mängeln (Durchfeuchtung der Aussenwand durch Schlagregen, Regenablaufrohre
u.ä., unzulässige lokale Wärmebrücken oder zu hohe Baufeuchte beim Bezug der Wohnung).

Schadentyp Nr. 2: Kondenswasser auf Fenstern

Fenster sind normalerweise der mit Abstand kälteste Bauteil eines Gebäudes. Fenster können,
weil sie allgemein so kalte Oberflächen haben, im Winter als Hilfsmittel für die Beurteilung des
Lüftens der Bewohner benützt werden. Wenn die Fensterseiten raumseitig ganzflächig mit
Kondenswasser beschlagen sind, dann liegt die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung in der Regel
um mindestens 10 % relativer Feuchte über dem zulässigen Höchstwert. Bei Fenstern mit
Doppelverglasung tritt bei richtigem Lüften überhaupt kein Oberflächenkondensat auf der Innenscheibe
auf. Bei Isolierglasscheiben ist ein ca. 10 mm breiter Kondenswasserstreifen am
unteren Scheibenrand und seitlich bis ca. auf halbe Fensterhöhe zeitweise zulässig und gleichzeitig
ein Hinweis darauf, dass sofort gelüftet werden muss, damit dieses Kondenswasser wieder
verschwindet. In Wohn- und Schlafzimmern kann die Begutachtung der Fenster in vielen
Fällen eine Aussage über das Lüftungsverhalten der Bewohner machen. Wenn der Fensterkitt
am unteren Scheibenrand von Schimmelpilzen bewachsen ist und auf dem unteren Rahmen
Spuren von Wasserabläufen sichtbar sind, dann ist dies in ca. 90 % der Fälle ein Hinweis auf
eine zu hohe Luftfeuchtigkeit, d.h. normalerweise auf ungenügendes Lüften.

Schadentyp Nr. 3: Schimmelpilze in Fensterfälzen

Die meisten Fenster sind zum Öffnen konstruiert. Deshalb gibt es zwischen dem Fensterflügel
und dem Fensterrahmen eine Fuge. Diese Fuge, auch Fensterfalz genannt, ist nie ganz luftdicht.
Sie ist ausserdem im Winter kalt, so dass dort Luft aus der Wohnung kondensieren kann
und Schimmelpilze wachsen können. Schimmelpilze in Fensterfälzen sind in der Regel ein
Hinweis auf ungenügendes Lüften der betroffenen Räume. Nach den Erfahrungen ist dies in
rund 80 % der Fälle zutreffend. Bei den übrigen 20 % stehen bauliche Mängel im Vordergrund,
wie beispielsweise ungenügender Unterhalt der Fenster und mangelhafte Falzdichtungen.

Schadentyp Nr. 4: Das Badezimmer

Das Badezimmer ist normalerweise der feuchteste Raum einer Wohnung. Wohl jeder kennt
das Phänomen, dass nach dem Duschen der Badezimmerspiegel mit Kondenswasser beschlagen
ist. Es ist aber keineswegs so, dass der Spiegel den Dampf anziehen würde. Im
Prinzip befindet sich auf allen Wand- und Deckenflächen des Badezimmers die gleiche Wasserschicht,
nur ist das Wasser dort weniger gut erkennbar. Ein Unterschied besteht jedoch
zum Spiegel. Dieser ist aus Glas und kann kein Wasser aufsaugen. Wände und Decken nehmen,
sofern sie verputzt und gestrichen sind, mehr oder weniger viel Wasser ins Material auf.
Dort trocknet es langsamer, als dies auf der Spiegeloberfläche der Fall ist.

Das bedeutet, dass in einem oft benützten Badezimmer die feuchten Wandoberflächen praktisch
gar nicht mehr völlig austrocknen und einen idealen Untergrund für Schimmelpilz-kulturen
bilden. In Badezimmern wachsen Schimmelpilze deshalb nicht nur auf kalten Oberflächen,
sondern allgemein dort, wo sich Feuchtigkeit längere Zeit halten kann, beispielsweise hinter
feuchten Tüchern, in den Fugen von Wandplatten, auf Duschvorhängen, auf Kittfugen etc

Schadentyp Nr. 5: Die Hochparterrewohnung

In Altbauten sind Parterrewohnungen in bauphysikalischer Hinsicht oft benachteiligt.
Die Aussenwände bestehen aus einem 32 cm dicken, verputzten Backsteinmauerwerk.
Die Geschossdecken sind betoniert, ebenfalls das ganze Kellergeschoss,
das etwa
1 Meter über die Erde reicht. Beton ist ein guter Wärmeleiter, weshalb über
das betonierte
Kellergeschoss Wärme abfliesst. Diese Wärme wird der Parterrewohnung entzogen.

Deren Aussenwände sind deshalb in einem ca. 10–20 cm breiten Streifen oberhalb
des Fussbodens kühler als in den darüber liegenden Wohnungen. Besonders kühl ist die untere
Gebäudeecke, vgl. Pfeil. In dieser Ecke ist Schimmelpilzbefall häufig, Die in verschiedenen Altbauten
durchgeführten Temperaturmessungen lassen den Schluss zu, dass die untere Aussenwandecke
in Hochparterrewohnungen in vielen Fällen eine unzulässige Wärmebrücke darstellt. Die in den Normen
geforderten minimalen Oberflächentemperaturen wurden in rund 70–80 % der Fälle nicht erreicht.


Diese Aussage gilt jedoch nicht bei Altbauten mit Holzbalkendecken oder wenn das Erdreich bis zur
Kellerdecke reicht, was etwas günstiger ist. Wenn in Altbauten in den unteren Aussenwandecken
Schimmelpilze auftreten, sind meistens bauliche Massnahmen angezeigt. Als Minimallösung genügt
es normalerweise, die Betonaussenwände des Kellergeschosses mit einer äusseren Wärmedämmung
zu versehen. Besser ist es, wenn das ganze Gebäude mit einer äusseren Wärmedämmung (Aussenisolation)
eingekleidet wird.

Richtiges Lüften

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass das richtige Lüften von mehreren Faktoren abhängig
ist. Zu den wichtigsten zählen: die Feuchteproduktion der Bewohner, die Grösse der Wohnung
und die natürliche Feuchteabfuhr durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle.

Je mehr Personen sich in einem Raum oder in einer Wohnung aufhalten, desto häufiger muss
gelüftet werden. Im Frühjahr und Herbst muss mehr gelüftet werden als im Winter. Bei hoher
Belegungsdichte kann vor allem im Spätsommer / Frühherbst mehr Feuchtigkeit auftreten, als
durch ein übliches zwei- bis dreimaliges Lüften pro Tag weggeführt werden kann. Entsprechende
Probleme können bei relativ dichten Neubauten auftreten, wenn pro Person weniger
als 20–25m2 Wohnfläche zur Verfügung stehen. Die Schwierigkeiten werden verschärft, wenn
der Heizbeginn im Herbst möglichst lange hinausgezögert wird. Mit dem Einsetzen der Heizung
reduziert sich die relative Luftfeuchtigkeit in Wohnungen erfahrungsgemäss innerhalb
einer Woche um etwa 5–10 % relativer Feuchte.

Wohnungen mit modernen Fenstern, insbesondere mit Gummidichtungen in den Fenster-fälzen,
müssen häufiger gelüftet werden als Wohnungen mit undichten alten Holzfenstern. Etagenwohnungen
müssen normalerweise öfter gelüftet werden als Dachwohnungen oder mehrgeschossige
Wohnungen in Einfamilienhäusern. Holzbauten erfordern tendenziell weniger
Lüften als Massivbauten, ebenso Wohnungen mit Cheminée, bei denen ein Teil der Feuchtigkeit
über den Kamin abgeführt wird. In Altbauten muss nach Renovationsarbeiten an Fenstern
und Fassaden in der Regel mehr gelüftet werden als vor der Renovation.

Die Beispiele zeigen, dass das erforderliche Lüften von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein
kann. Probleme können deshalb beispielsweise auftreten, wenn eine Familie in eine „dichtere"
Wohnung umzieht. Die üblichen Empfehlungen, dass Wohnungen während der Heizperiode
zwei- bis dreimal täglich durch Stosslüften zu entfeuchten sind, decken lediglich den Normalfall
ab. Wohnungen mit hoher Belegungsdichte müssen vor allem im Herbst häufiger gelüftet werden.
Dasselbe gilt für Neubauten, die in der ersten Heizsaison zur Austrocknung der Baufeuchte
drei- bis fünfmal pro Tag gelüftet werden sollten.

Unter Stosslüften versteht man ein kurzes 5- bis 10-minütiges vollständiges Öffnen der Fenster.
Querlüften (Durchzug) mit gleichzeitig geöffneten Türen ist besonders wirksam. Es geht
wenig Energie verloren, Wände, Decken und Böden kühlen kaum ab und es kann in kurzer
Zeit viel Raumluftfeuchtigkeit abtransportiert werden. Wohnungen, die tagsüber nicht belegt
sind, sollten morgens nach dem Aufstehen gelüftet werden. Beim Badezimmer ist eine Lüftung
nach dem Duschen / Baden so lange erforderlich, bis das Tauwasser von den Spiegeln abgetrocknet
ist. Am Abend muss die tagsüber unbenutzte Wohnung nach der Rückkehr der Bewohner
zunächst gelüftet werden und eine dritte Lüftung ist vor der Nachtruhe angebracht.

Das Dauerlüften durch Fenster in Kippstellung ist in den Sommermonaten sinnvoll, während
der Heizperiode jedoch nicht empfehlenswert. Es kann zu starken Energieverlusten kommen.
Die Bauteile kühlen im Einzugsfeld des Fensters aus, so dass es nach dem Schliessen der
Fenster, d.h. wenn die Raumluftfeuchtigkeit wieder ansteigt, an den unterkühlten Flächen zu
Feuchteschäden kommen kann. Die gleichen Probleme bestehen, wenn in einzelnen Zimmern
die Heizung abgestellt und diese Räume durch eine geöffnete Zimmertüre „temperiert" werden.
In diesem Fall gelangt mit der Wärme auch Luftfeuchtigkeit durch die Türe.

Wichtig ist, dass während der Wintermonate auch bei feuchter Witterung regelmässig gelüftet
wird. Es stimmt nicht, dass man bei Nebel oder Regen feuchte Luft in die Wohnung hereinlüftet.
Die Luft im Freien ist zwar feucht, sie trocknet jedoch durch die Erwärmung im Innern ab.
Aus Küchen und Badezimmern sollte die Feuchtigkeit rasch und direkt nach aussen abgeführt
werden. Bei Kochnischen oder Küchen, die in den Wohnbereich integriert sind, sind Abluftventilatoren
erforderlich.

Wer die genannten Empfehlungen für zu kompliziert hält, der kann, vorausgesetzt, er wohnt in
einem Gebäude mit Isoliergläsern, das Lüften auf einen einfachen Nenner bringen. Es muss
immer dann gelüftet werden, wenn sich am unteren, inneren Scheibenrand der Gläser ein
schmaler ca. 5 mm breiter Tauwasserniederschlag gebildet hat. Der Zufall will es, dass dann
normalerweise eine Raumluftfeuchtigkeit erreicht ist, bei der das Risiko von Schimmelpilzbefall
auftritt.