Wissenswertes 10 - Invasive Neophyten

Invasive gebietsfremde Pflanzen - Früh erkennen – sofort handeln

Zusammenfassung
Invasive gebietsfremde Pflanzen können grosse ökologische, gesundheitliche sowie ökonomische
Schäden verursachen. Mit vertretbarem Aufwand können solche Pflanzen oft nur in den Anfangsphasen einer biologischen Invasion bekämpft und getilgt werden – zu einem Zeitpunkt, an dem Schäden noch nicht sichtbar sind. Sobald sich eine invasive Art in einem gewissen Ausmass ausgebreitet hat, vermehrt sie sich explosionsartig und es wird sehr schwierig, teuer oder gar unmöglich, sie wieder ganz zu tilgen.
Bei zahlreichen Pflanzenarten ist dies in der Schweiz bereits der Fall. Die betroffenen invasiven Pflanzen sind schon weit verbreitet und müssen mit aufwändigen Massnahmen eingedämmt werden. Die Kantone bekämpfen vor allem diese verbreiteten und bekannten Arten. Nur für das Aufrechte Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) besteht eine gesamtschweizerische Bekämpfungspflicht. Neu auftretende invasive
gebietsfremde Pflanzen früh zu erkennen und rechtzeitig und koordiniert Massnahmen
zu ergreifen (Früherkennung und Sofortmassnahmen) sind höchst effiziente Ansätze,um absehbare grössere Probleme abzuwenden. In der Schweizer Schwarzen Liste der invasiven gebietsfremden Pflanzen werden deshalb auch Arten berücksichtigt und eingestuft, die noch nicht in der Schweiz vorkommen.

Was sind invasive Neophyten?

Neophyten sind Pflanzen, die nach 1492 (Entdeckung Amerikas) durch Menschen in Gebiete gebracht wurden, welche sie selber nicht erreichen können. Einigen wenige dieser Pflanzen verursachen im neuen Gebiet Schäden. Sie verdrängen andere Arten, beeinträchtigen die Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft oder verursachen gesundheitliche Probleme. Das Bundesamt für Umwelt entscheidet, ob sie als invasive gebietsfremde Pflanzen gelten.

Was tun?

  • Entfernen Sie Samen und Früchte und entsorgen Sie diese im Kehricht.
  • Graben Sie invasive Neophyten komplett aus und entsorgen Sie Schnittgut und Aushub mit vermehrungsfähigem Pflanzenmaterial korrekt.
  • Führen Sie Nachkontrollen durch, da auch Jahre nach der Entfernung Samen keimen können.
  • Pflanzen Sie in Zukunft nur noch einheimische und standortgerechte Pflanzenarten.
Entsorgung von Neophyten

Invasive Neophyten können sich über Samen, aber auch Stücke von Wurzeln und Stängeln sehr effizient verbreiten. Bei unsachgemässer Entsorgung können diese Arten schnell an unerwünschten Orten wie im Wald oder an Gewässern wieder auftauchen. Viele Pflanzenteile dieser Arten überleben auch eine Verwertung im Gartenkompost oder in Kompostieranlagen. Mit der Verwendung dieses Komposts können sie weiter verbreitet werden. Damit dies nicht passiert, müssen besonders die vermehrungsfähigen Teile sicher entsorgt werden. Am besten im Kehricht.

Invasive Neophyten:

  • Drüsiges Spingkraut
  • Schmalblättriges Greiskraut
  • Riesenbärenklau
  • Asiatische Staudenknöteriche
  • Nordamerikanische Goldruten
  • Sommerflieder
  • Kirschlorbeer
  • Einjähriges Berufkraut
  • Götterbaum
  • Armenische Brombeere
  • Hanfpalme
Quellenangabe. Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion / Kanton Bern